Müssen für eine kirchliche Trauung beide in der Kirche sein? Diese Frage kommt in unserer Facebook Gruppe immer mal wieder auf. Es ist natürlich möglich, sich mit unterschiedlichen Konfessionen katholisch oder evangelisch trauen zu lassen. Allerdings gibt es einige Dinge zu beachten.
Die kirchliche Trauung kann, je nach Angehörigkeit des christlichen Glaubens, in einer katholischen oder evangelischen Kirche statt finden. Eine kirchliche Trauung zwischen zwei Christen, die der Kirche angehören, stellt grundsätzlich kein Hindernis dar. Solltet ihr aber unterschiedlichen christlichen Glaubens sein, so sieht dies etwas anders aus.
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In der katholischen Kirche
Die Eheschließung zwischen zwei katholischen Partnern findet in der katholischen Kirche nach Möglichkeit in der heiligen Messe statt. Die Messe besteht dabei aus der Eröffnung, dem Wortgottesdienst, der eigentlichen Trauung, der Eucharistiefeier und dem Abschluss. Da die Ehe ein Abbild des Bundes zwischen Christus und der Kirche ist und in der Eucharistie das Gedächtnis des Neuen Bundes gefeiert wird, sollte sich das Brautpaar einig sein das sie den Glauben der Kirche praktizieren und auch der Kirche nahe stehen.
Manchmal stehen die Brautleute der Kirche aber nicht so nahe, wie es eigentlich vorgesehen ist. Dann sollte überlegt werden, ob die Trauung nicht lieber nur in einen Wortgottesdienst gefeiert werden sollte. Der Wortgottesdienst in der katholischen Kirche unterscheidet sich etwas von der heiligen Messe, da dort die Eucharistiefeier nicht statt findet, also die heilige Kommunion.
Mischung katholischer und evangelischer Glauben
Ist ein Partner katholischen Glaubens und der andere Partner evangelischen Glaubens, ist eine Eheschließung meistens kein Problem. Vor der eigentlichen Eheschließung in der katholischen Kirche muss jedoch zuvor die Zustimmung seitens der Kirche erfolgen. Liegt diese Zustimmung vor, steht einem Wortgottesdienst nichts im Wege. Von der katholischen Kirche wird aber auch in so einem Fall empfohlen, eine so genannte liturgische Feier vorzunehmen. Dies ist ein Gottesdienst, an dem alle Gläubigen teilnehmen dürfen, um mit zu beten und zu singen. Hier können sich Seelsorger aus beiden Glaubensrichtungen beteiligen.
Katholik und nicht getaufter Partner
Bei der Trauung eines katholischen Partners und einem nicht getauften aber gottglaubenden Partners, wird von der katholischen Kirche ein Wortgottesdienst vollzogen. Hier wird allerdings vom Bischof ein eigenes Ritual ausgesucht. Dies hat den Hintergrund, dass es nicht gewünscht ist, dass der nicht getaufte Partner Texte nachspricht, die nicht seiner Überzeugung dienen. Auch mit einem getauften Partner, der allerdings nicht zu Gott gefunden hat, wird ein eigener Ritus und eigener Text erarbeitet.
Kirchliche Trauung ohne katholischen Glauben
Eine kirchliche katholische Trauung kann nur statt finden, wenn mindestens ein Partner den katholischen Glauben hat. Wenn beide Partner ohne Gottglauben sind, sollte von einer kirchlichen Trauung abgesehen werden. Wenn einem aber dennoch das Ambiente einer Kirche gut gefällt, wäre eine Trauung in einer entweihten Kirche möglich. Diese kann dann genauso ablaufen, wie eine freie Trauung.
In der evangelischen Kirche
Eine Hochzeit in der evangelischen Kirche sieht ein klein wenig anders aus, als in der katholischen Kirche, die wir euch auf der Seite zuvor beschrieben haben. Doch auch hier muss mindestens ein Partner als Protestant in der Kirche sein, um eine kirchliche Trauung zu vollziehen. Folgen Braut und Bräutigam den evangelischen Glauben, ist es generell kein Problem eine evangelische Trauung in der Kirche zu vollziehen.
Der Ablauf einer evangelischen Trauung startet wie auch die katholische Trauung mit einer Eröffnung, gefolgt von der Verkündigung und dem Bekenntnis sowie der Segnung. Als dritter Teil kann das Abendmahl zelebriert werden und zuletzt, zum Abschluss, die Sendung.
Mischung katholischer und evangelischer Angehörigkeit
Ist ein Partner evangelischen Glaubens und der andere Partner katholischen Glaubens, ist die Eheschließung in einer evangelischen Kirche kein Problem. In so einem Fall könnte sogar bei Bedarf auch ein katholischer Priester mit am Gottesdienst teilnehmen und andersrum genauso. Umgangssprachlich heißt das „ökumenisch“. Umgangssprachlich bedeutet aber nicht, dass dies in der jeweiligen Kirchengemeinde auch so genannt wird. Entweder ist es eine evangelische Trauung in dem ein katholischer Priester mitwirkt oder eben andersrum.
Protestant und nicht getaufter Partner
Wenn nur ein Partner der kirchlichen Gemeinde angehört, entscheidet der jeweilige Pastor ob eine evangelische Trauung statt findet. Es kann allerdings auch nur ein Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung statt finden. Der genaue Ablauf des Gottesdienstes anlässlich einer Eheschließung fällt in allen Gemeinden unterschiedlich aus. Um eine konkrete Vorstellung zu bekommen, sollte hier immer bei der jeweiligen Gemeinde einfach angefragt werden.
Kirchliche Trauung ohne evangelischen Glauben
Eine kirchliche Trauung ohne evangelischen Glauben, ist nicht möglich. Auch hier sollte über ein Wiedereintritt nur nachgedacht werden, wenn auch wirklich der Glaube an Gott wieder relevant im Leben eines Menschen ist und er zu der Kirchengemeinde gehören möchte. Nur für die kirchliche Trauung ist dies keine Option und demnach sollte eher über eine freie Trauung nachgedacht werden.
In die Kirche für die Trauung wieder eintreten
Sind beide Brautpaare, oder auch nur ein Partner, aus der Kirche ausgetreten, so besteht natürlich die Möglichkeit vor der kirchlichen Trauung wieder in die Kirche einzutreten.
Wenn allerdings gleich beide Partner aus der Kirche ausgetreten sind, sollte überlegt werden, wieso sie damals aus der Kirche ausgetreten sind. Wenn grundsätzlich nichts mit der Institution Kirche verbunden werden kann, sollte eine Kirchliche Trauung eigentlich nicht statt finden. In so einem Fall wäre vielmehr eine freie Trauung vielleicht die bessere Wahl, die sogar auch in einer entweihten Kirche statt finden könnte.
Der Wiedereintritt in die evangelische Kirche, stellt grundsätzlich im Prinzip kein Problem da. Dies kann bei einem Pfarrer/Pfarrerin oder in einer Kircheneintrittsstelle geregelt werden. Nach einem Gespräch kann die Wiederaufnahme in einem Gottesdienst oder in einer Aufnahmezeremonie mit zwei Mitgliedern des Kirchenvorstandes statt finden.
Bei der katholische Kirche stellt der Wiedereintritt grundsätzlich auch kein Problem da. Hier solltet ihr auch mit einem Seelsorger das Gespräch führen, bevor dieser in einem Brief an den Bischof den Wiedereintritt erbittet. Wenn dieser genehmigt ist, muss auch hier vor Zeugen der Wunsch des Wiedereintritts noch einmal bestätigt werden.
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