Die Planung einer Hochzeit ist an manchen stellen doch schon recht komplex. Vor allem wenn es um die Buchung von Dienstleister geht, welche euch am Tag der Hochzeit unterstützen sollen. Immer wieder bekommen wir mit, dass es im Nachhinein ärger mit Dienstleistern gibt. Dies kann ganz unterschiedliche Ursachen haben, aber fast immer liegt es daran, dass es keine schriftliche Vereinbarung gibt. Wichtige Hinweise zu dem Vertrag mit eurem Hochzeitsdienstleister haben wir für euch in diesem Beitrag zusammen gefasst.
Wir selbst sind gerade dabei eine kleine Wohnung zu renovieren. Da wir nicht alles alleine bewerkstelligen können, sind wir auf die Hilfe von Handwerkern angewiesen. So beispielsweise Elektriker, welcher in der gesamten Wohnung die Kabel neu verlegen musste. In dem Angebot stand drin, dass die Schlitze für die Kabel aus der Wand gestemmt werden, um dort die Kabel zu verlegen. Vom anschließenden verputzen der Wände, sodass diese wider glatt sind, stand nie etwas im Angebot. Natürlich wurde dies dann von den Handwerken auch nicht gemacht.
Wenn wir nun das Wort Handwerker gegen Hochzeitsdienstleister tauschen und anstatt neue Kabel zu legen dies mit dem Liefern einer Fotobox am Tag der Hochzeit ersetzen, dann können wir dieses Beispiel sehr gut übertragen. Auch wenn ihr vielleicht mit eurem Fotografen über eine Fotobox gesprochen habt, heißt es noch nicht, dass ihr diese auch direkt zu dem vereinbarten Preis mit bestellt habt. Wenn die Fotobox nicht im Angebot mit drin ist, dann dürft ihr euch nicht wundern, wenn der Fotograf seine Fotobox am Tag der Hochzeit nicht zur Verfügung stellt.
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Niemals ohne Vertrag!
Immer wieder bekommen wir mit, wie sich Brautpaare nach einer Hochzeit über Dienstleister beschweren. Plötzlich hat die Lieferung der Hochzeitstorte etwas extra gekostet, oder aber der Fotograf stellt nur 10 Fotos zur Verfügung und jedes weitere Foto kostet dann extra. Im schlimmsten Fall sagt ein Dienstleister kurz vor der Hochzeit sogar komplett ab. Wenn dann beispielsweise bei uns in der Hochzeitsgruppe die Frage kommt, was denn genau in dem Vertrag stand, wird immer wieder geantwortet, dass es so einen Vertrag gar nicht gab.
Alles, was ihr mit eurem Hochzeitsdienstleister vereinbart, solltet ihr unbedingt schriftlich in Form von einem Vertrag festhalten. In der Regel haben alle Dienstleister eine entsprechende Vorlage, in denen die wichtigsten Punkte ganz klar geregelt sind. Für uns gilt ganz klar: Ohne Vertrag, keine Buchung! Schließlich bringt ein Vertrag mit eurem Hochzeitsdienstleister nicht nur für euch Sicherheit, sondern natürlich auch für den jeweiligen Dienstleister.
Wichtige Eckdaten für den Vertrag
Ein Vertrag mit einem Hochzeitsdienstleister verfügt, wie fast alle anderen schriftlichen Verträge auch, über gewisse Eckdaten, die auf jeden Fall beinhaltet werden müssen. Dazu gehört:
- Kontaktdaten vom Dienstleister
- Kontaktdaten vom Brautpaar
- Datum der Hochzeit
- Ort der Hochzeit
- Stornierungsbedingungen und -gebühren
- Was im Falle eines Ausfalls (z. B. Krankheit) passiert (Stichwort: Ersatz)
- Höhe der Anzahlung
- Sonstige Zahlungsvereinbarungen
- Leistungsumfang
Leistungsumfang im Vertrag
Einer der wichtigsten Punkte in dem Vertrag mit eurem Hochzeitsdienstleister ist der Leistungsumfang. Dort steht nämlich ganz genau beschrieben, was ihr von eurem Dienstleister erwarten könnt. Dies richtet sich natürlich danach, ob es beispielsweise ein Fotograf oder aber eine Sängerin für die Trauung ist.
Während beim Fotografen Dinge wie Dauer der Begleitung (Anzahl Stunden), Bearbeitung der Fotos, Übergabe der Fotos (zum Beispiel nur als Download, oder aber vielleicht sogar digital und zusätzlich als Ausdrucke), wann die fertigen Fotos spätestens übergeben werden oder auch Nutzungsrechte beinhaltet sind, sind dies bei einer Sängerin für die Trauung eher Anzahl gesungener Lieder, welches Equipment gefordert wird oder aber auch wer die GEMA Anmeldung und Gebühr übernimmt. Der Leistungsumfang beschreibt also, welche Leistungen der Dienstleister mindestens vollbringen muss.
Wichtige Hinweise zu dem Vertrag
Vor allem beim Leistungsumfang solltet ihr als Brautpaar ganz genau hinschauen. Steht alles was besprochen wurde auch so in dem Vertrag, so auch dass die Hochzeitstorte für 60 Stücke ausreicht und das auch die Lieferung bei dem Endpreis mit inkludiert ist? Auch beim Endpreis solltet ihr prüfen, ob dieser auch inklusive der aktuell gültigen Mehrwertsteuer ist.
Neben den zu erbringenden Leistungen sind in einem Vertrag auch die Fahrtkosten und Spesen enthalten. Dienstleister bieten oft einen gewissen Radius an, in welchem die Anfahrt kostenlos ist. Wenn ihr aber den DJ aus Berlin bucht, aber unbedingt in München feiern möchtet, dann muss der DJ natürlich eine weite Strecke auf sich nehmen. Dafür fallen dann natürlich Anfahrtskosten an, wobei ihr natürlich prüfen solltet, mit welchen Extrakosten ihr ggf. rechnen müsst.
Damit ihr natürlich auch ausreichend Zeit habt den Vertrag ganz in Ruhe zu lesen, solltet ihr euch niemals drängen lassen, diesen doch „eben schnell zu unterschreiben, damit dies bereits erledigt ist“. Lasst euch den Entwurf von eurem Hochzeitsdienstleister zuschicken, sodass ihr den Vertrag zuhause lesen könnt.
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